Leistungserklärungen
Am 1. Oktober 2014 sind in der Schweiz die revidierten Bauprodukteerlasse (Bauproduktegesetz, BauPG, SR 933.0. und Bauprodukteverordnung, BauPV, SR 933.01) in Kraft getreten. Bauprodukte dürfen in der Schweiz sowie in der Europäischen Union nur noch auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn der/die Hersteller/in eine Leistungserklärung für das Produkt erstellt hat. Nachstehend das Verzeichnis mit den Links zu den Leistungserklärungen der Hersteller/Lieferanten und deren in den SGVSB-Stammdaten erfassten Artikel:
Verzeichnis Leistungserklärungen